<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Tourismusnetzwerk NiedersachsenBilligkeitsrichtlinie öffentliche touristische Akteure - Verlängerung der Antragsfrist | Tourismusnetzwerk Niedersachsen</title>
	<atom:link href="https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/01/11/billigkeitsrichtlinie-oeffentliche-touristische-akteure-verlaengerung-der-antragsfrist/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info</link>
	<description>Tourismusnetzwerk - Von Touristikern für Touristiker</description>
	<lastBuildDate>Fri, 14 Aug 2026 13:16:33 +0000</lastBuildDate>
	<language></language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.7</generator>
		<item>
		<title>Billigkeitsrichtlinie öffentliche touristische Akteure &#8211; Verlängerung der Antragsfrist</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/01/11/billigkeitsrichtlinie-oeffentliche-touristische-akteure-verlaengerung-der-antragsfrist/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg</postthumbnail>
		<comments>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/01/11/billigkeitsrichtlinie-oeffentliche-touristische-akteure-verlaengerung-der-antragsfrist/#respond</comments>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2021 13:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Branchennews]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://nds.tourismusnetzwerk.info/?p=11722</guid>
		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 06.01.2021 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus (im Folgenden: die Richtlinie) in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die <strong>Verlängerung der Antragsfrist bis zum 28.02.2021</strong>. Informationen sowie die Ansprechpartnerinnen bei der NBank finden Sie <a href="https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/%C3%96ffentliche-Akteure-im-Tourismus/index.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.

Zudem möchten wir nochmals auf die weiteren im September 2020 geschaffenen Fördermöglichkeiten hinweisen.

Eine aktualisierte Übersicht zu den Unterstützungsangeboten für öffentliche touristische Akteure finden Sie nachstehend. In allen Fällen können noch Anträge gestellt werden. Da eine Förderung mit Mitteln aus dem COVID-19-Sondervermögen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie voraussetzt, sollte eine Antragstellung möglichst zeitnah erfolgen.

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass für den neu geschaffenen Fördertatbestand „Entwicklung und Umsetzung  digitaler und/oder sonstiger touristischer Maßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfolgen“ - Nr. 2.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte - der in dieser Richtlinie vorgesehene Antragstichtag 30.04. für diesen Fördertatbestand ausdrücklich nicht gilt. Anträge können also jederzeit gestellt werden und werden dann nach Eingang entschieden.

<a href="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Sonderprogramm-Tourismus-Übersicht-Stand-06.01.2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sonderprogramm Tourismus, Übersicht Stand 06.01.2021</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 06.01.2021 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus (im Folgenden: die Richtlinie) in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die <strong>Verlängerung der Antragsfrist bis zum 28.02.2021</strong>. Informationen sowie die Ansprechpartnerinnen bei der NBank finden Sie <a href="https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/%C3%96ffentliche-Akteure-im-Tourismus/index.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.

Zudem möchten wir nochmals auf die weiteren im September 2020 geschaffenen Fördermöglichkeiten hinweisen.

Eine aktualisierte Übersicht zu den Unterstützungsangeboten für öffentliche touristische Akteure finden Sie nachstehend. In allen Fällen können noch Anträge gestellt werden. Da eine Förderung mit Mitteln aus dem COVID-19-Sondervermögen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie voraussetzt, sollte eine Antragstellung möglichst zeitnah erfolgen.

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass für den neu geschaffenen Fördertatbestand „Entwicklung und Umsetzung  digitaler und/oder sonstiger touristischer Maßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfolgen“ - Nr. 2.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte - der in dieser Richtlinie vorgesehene Antragstichtag 30.04. für diesen Fördertatbestand ausdrücklich nicht gilt. Anträge können also jederzeit gestellt werden und werden dann nach Eingang entschieden.

<a href="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Sonderprogramm-Tourismus-Übersicht-Stand-06.01.2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sonderprogramm Tourismus, Übersicht Stand 06.01.2021</a>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/01/11/billigkeitsrichtlinie-oeffentliche-touristische-akteure-verlaengerung-der-antragsfrist/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
