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	<title>Tourismusnetzwerk NiedersachsenNadine Aldag | Tourismusnetzwerk Niedersachsen</title>
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	<description>Tourismusnetzwerk - Von Touristikern für Touristiker</description>
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		<title>Ablösung des DTV-Portals Ende April 2023</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2023/04/17/abloesung-des-dtv-portals-ende-april-2023/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
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		<pubDate>Mon, 17 Apr 2023 09:24:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Branchennews]]></category>
		<category><![CDATA[Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1-300x216.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1-300x216.jpg 300w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1.jpg 334w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Mit dem 2022 an den Start gegangenen DTV-Portal wurde das Ziel verbunden, die DTV-Qualitätssysteme einfacher und schneller über ein attraktives digitales System in die Zukunft zu führen. Das ist leider nicht gelungen. Der DTV hat sich daher entschlossen, das DTV-Portal Ende April einzustellen und zum 08.05.2023 zum früheren DTV-Kundencenter zurückzukehren. Dies ist notwendig, um wieder ein verlässliches Arbeiten für die DTV-Qualitätsinitiativen zu gewährleisten.

Seit dem Start des Portals bestehen aus Sicht des DTV nach wie vor relevante Mängel bzw. Funktionsdefizite.
Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Unternehmen beendet. Zum 08.05.2023 werden alle Daten rückübertragen. Mit der Umstellung auf die für viele bereits bekannten digitalen Strukturen möchte der DTV eine angemessene Arbeitsfähigkeit und störungsarme Systemnutzung für alle Beteiligten wiederherstellen.

<strong>Was sind die nächsten Schritte? </strong>
Bis zum 27.04.2023, 23:59 Uhr, können noch Eingaben im Portal getätigt werden. Anschließend werden die Daten in das DTV-Kundencenter übertragen. Am Montag, den 08.05.2023 um 06:00 Uhr wird das „neue“ alte DTV-Kundencenter live geschaltet und ist wieder erreichbar. Die Zugangsinformationen dazu werden rechtzeitig versendet. Die Partner der Qualitätsinitiativen erhalten gesonderte Mailings mit den spezifischen Informationen.

Unter <a href="https://7f6wi.r.a.d.sendibm1.com/mk/cl/f/pF_zSBK2zzf-SwzSKy1f_oYwBG5LgRVBXMIS0l0jMu7hDg9yjATZxOj2ob9KFDtIVyqrfAqUgLwZx9RcKE-ZehB0gwdITTWDfmE7cb4DePWXlszqtztvBzifovE2CMIkOGeI6u3Spz5SMBxIrLKm-REtj5bXU9xEKVhC7CJrl5qb0XGuoomJXMuLPnc_G_rsFP5NeR6Qux7xn3JvQ4WTH6mEzr05HlZVUk_l1S1Vf0etfts7mXtpnHAkZ45HEI0JMroyQaEldSGMTgfR3bDUOeTn" target="_blank" rel="noopener">www.deutschertourismusverband.de/service/dtv-kundencenter/umstellung.html</a> können Sie sich über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den DTV.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1-300x216.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1-300x216.jpg 300w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2023/04/DTV-LOGO-334x240-1.jpg 334w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Mit dem 2022 an den Start gegangenen DTV-Portal wurde das Ziel verbunden, die DTV-Qualitätssysteme einfacher und schneller über ein attraktives digitales System in die Zukunft zu führen. Das ist leider nicht gelungen. Der DTV hat sich daher entschlossen, das DTV-Portal Ende April einzustellen und zum 08.05.2023 zum früheren DTV-Kundencenter zurückzukehren. Dies ist notwendig, um wieder ein verlässliches Arbeiten für die DTV-Qualitätsinitiativen zu gewährleisten.

Seit dem Start des Portals bestehen aus Sicht des DTV nach wie vor relevante Mängel bzw. Funktionsdefizite.
Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Unternehmen beendet. Zum 08.05.2023 werden alle Daten rückübertragen. Mit der Umstellung auf die für viele bereits bekannten digitalen Strukturen möchte der DTV eine angemessene Arbeitsfähigkeit und störungsarme Systemnutzung für alle Beteiligten wiederherstellen.

<strong>Was sind die nächsten Schritte? </strong>
Bis zum 27.04.2023, 23:59 Uhr, können noch Eingaben im Portal getätigt werden. Anschließend werden die Daten in das DTV-Kundencenter übertragen. Am Montag, den 08.05.2023 um 06:00 Uhr wird das „neue“ alte DTV-Kundencenter live geschaltet und ist wieder erreichbar. Die Zugangsinformationen dazu werden rechtzeitig versendet. Die Partner der Qualitätsinitiativen erhalten gesonderte Mailings mit den spezifischen Informationen.

Unter <a href="https://7f6wi.r.a.d.sendibm1.com/mk/cl/f/pF_zSBK2zzf-SwzSKy1f_oYwBG5LgRVBXMIS0l0jMu7hDg9yjATZxOj2ob9KFDtIVyqrfAqUgLwZx9RcKE-ZehB0gwdITTWDfmE7cb4DePWXlszqtztvBzifovE2CMIkOGeI6u3Spz5SMBxIrLKm-REtj5bXU9xEKVhC7CJrl5qb0XGuoomJXMuLPnc_G_rsFP5NeR6Qux7xn3JvQ4WTH6mEzr05HlZVUk_l1S1Vf0etfts7mXtpnHAkZ45HEI0JMroyQaEldSGMTgfR3bDUOeTn" target="_blank" rel="noopener">www.deutschertourismusverband.de/service/dtv-kundencenter/umstellung.html</a> können Sie sich über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.

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		<title>Abfrage zur Tourismusfinanzierung</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2023/02/24/abfrage-zur-tourismusfinanzierung/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2023 07:43:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Branchennews]]></category>
		<category><![CDATA[Partner]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Der DTV aktualisiert seine Handreichung zur Tourismusfinanzierung und möchte damit grundlegende Informationen und Empfehlungen für eine gerechte und auskömmliche Tourismusfinanzierung vor Ort geben und diese ergänzen um besonders geeignete Best Practices aus dem ganzen Land.

Komprimiert und verständlich zusammengestellt soll die Handreichung interessierten Kommunen und Destinationen so einen guten Überblick über Modelle der Tourismusfinanzierung verschaffen und adaptierbare Beispiele vorstellen.

Dazu ist der DTV auf Ihre Mitwirkung angewiesen! Bitte übermitteln Sie Ihr Praxisbeispiel aus Ihrer Destination.

Bitte beantworten Sie dafür folgende fünf Fragen:
<ol>
 	<li>Ort: Name des Bundeslandes sowie der Stadt oder der Gemeinde und Link zur Webseite Ihrer Organisation.</li>
 	<li>Bezeichnung: Um welches Modell der Tourismusfinanzierung handelt es sich? Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe, Modell freiwilliger Tourismusfinanzierung, weiteres Modell? Seit wann besteht das Modell?</li>
 	<li>Regelung: Senden Sie uns bitte Ihre aktuelle Regelungsgrundlage bzw. Satzung. Wird in Ihrem Bundesland aktuell das Kommunalabgabengesetz mit Blick auf die Tourismusfinanzierung geändert? Wenn ja, bis wann ist die Änderung geplant?</li>
 	<li>Besonderheiten: Gibt es bei Ihnen eine Gästecard? Was enthält sie konkret? Bitte senden Sie uns den Link zur Gästecard.</li>
 	<li>Ansprechperson: Name und Kontaktdaten (mit Mailadresse) der örtlichen Ansprechperson.</li>
</ol>
Der DTV (<a href="mailto:sasse@deutschertourismusverband.de">sasse@deutschertourismusverband.de</a>) freut sich über eine Rückmeldung bis zum 07.03.2023.

Herzlichen Dank Ihre Unterstützung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Der DTV aktualisiert seine Handreichung zur Tourismusfinanzierung und möchte damit grundlegende Informationen und Empfehlungen für eine gerechte und auskömmliche Tourismusfinanzierung vor Ort geben und diese ergänzen um besonders geeignete Best Practices aus dem ganzen Land.

Komprimiert und verständlich zusammengestellt soll die Handreichung interessierten Kommunen und Destinationen so einen guten Überblick über Modelle der Tourismusfinanzierung verschaffen und adaptierbare Beispiele vorstellen.

Dazu ist der DTV auf Ihre Mitwirkung angewiesen! Bitte übermitteln Sie Ihr Praxisbeispiel aus Ihrer Destination.

Bitte beantworten Sie dafür folgende fünf Fragen:
<ol>
 	<li>Ort: Name des Bundeslandes sowie der Stadt oder der Gemeinde und Link zur Webseite Ihrer Organisation.</li>
 	<li>Bezeichnung: Um welches Modell der Tourismusfinanzierung handelt es sich? Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe, Modell freiwilliger Tourismusfinanzierung, weiteres Modell? Seit wann besteht das Modell?</li>
 	<li>Regelung: Senden Sie uns bitte Ihre aktuelle Regelungsgrundlage bzw. Satzung. Wird in Ihrem Bundesland aktuell das Kommunalabgabengesetz mit Blick auf die Tourismusfinanzierung geändert? Wenn ja, bis wann ist die Änderung geplant?</li>
 	<li>Besonderheiten: Gibt es bei Ihnen eine Gästecard? Was enthält sie konkret? Bitte senden Sie uns den Link zur Gästecard.</li>
 	<li>Ansprechperson: Name und Kontaktdaten (mit Mailadresse) der örtlichen Ansprechperson.</li>
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Der DTV (<a href="mailto:sasse@deutschertourismusverband.de">sasse@deutschertourismusverband.de</a>) freut sich über eine Rückmeldung bis zum 07.03.2023.

Herzlichen Dank Ihre Unterstützung!]]></content:encoded>
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		<title>Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/06/18/sofortprogramm-perspektive-innenstadt/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2021 11:40:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 16.06.2021 hat die Landesregierung das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ vorgestellt. An der Entstehung des Programms waren das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung beteiligt.

Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten unterstützen. Nach Aufnahme in das Programm sollen Städte und Gemeinden mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 320.000 Euro und 1,5 Millionen Euro ausgestattet und so befähigt werden, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein.

Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Projekte aus unterschiedlichen Bereichen zu verwirklichen. Dazu gehört auch der Bereich „Kultur, Freizeit und Tourismus“.  Nähere Informationen zu dem Programm finden Sie auf der Internetseite des MB unter: <a href="https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/sofortprogramm_perspektive_innenstadt/sofortprogramm-perspektive-innenstadt-201506.html." target="_blank" rel="noopener">Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ | Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung (niedersachsen.de)</a>

Auf Seite 12 der dort u.a. veröffentlichten Präsentation sind die Fördergegenstände im Handlungsfeld „Kultur, Freizeit und Tourismus“ aufgeführt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 16.06.2021 hat die Landesregierung das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ vorgestellt. An der Entstehung des Programms waren das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung beteiligt.

Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten unterstützen. Nach Aufnahme in das Programm sollen Städte und Gemeinden mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 320.000 Euro und 1,5 Millionen Euro ausgestattet und so befähigt werden, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein.

Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Projekte aus unterschiedlichen Bereichen zu verwirklichen. Dazu gehört auch der Bereich „Kultur, Freizeit und Tourismus“.  Nähere Informationen zu dem Programm finden Sie auf der Internetseite des MB unter: <a href="https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/sofortprogramm_perspektive_innenstadt/sofortprogramm-perspektive-innenstadt-201506.html." target="_blank" rel="noopener">Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ | Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung (niedersachsen.de)</a>

Auf Seite 12 der dort u.a. veröffentlichten Präsentation sind die Fördergegenstände im Handlungsfeld „Kultur, Freizeit und Tourismus“ aufgeführt.]]></content:encoded>
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		<title>Niedersachsen schließt einjährigen Vertrag zur Nutzung der LUCA App ab</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/03/29/niedersachsen-schliesst-einjaehrigen-vertrag-zur-nutzung-der-luca-app-ab/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Mon, 29 Mar 2021 11:21:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Branchennews]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><h3>Start in Modellkommunen nach Ostern</h3>
Niedersachsen hat am 26.03.2021 den Vertrag zur Nutzung der LUCA App abgeschlossen. Nach Ostern soll der Service in den ersten Modellkommunen starten. In spätestens einem Monat sollen sämtliche 43 Gesundheitsämter in Niedersachsen an das LUCA System angeschlossen sein. LUCA ist eine App, mit der die <strong>Kontaktnachverfolgung</strong> in Geschäften, Restaurants oder Kinos möglich gemacht wird. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie teilnehmende Betriebe und Gesundheitsämter, <strong>kostenlos.</strong>

Zur Funktion: Anders als die Corona Warn-App der Bundesregierung erfasst die LUCA App nicht nur, ob jemand Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Personen hatte, sondern auch wo der Kontakt stattgefunden hat. Eine <strong>datenschutzkonforme Rückverfolgung von Infektionsketten wird somit unter Einbindung der Gesundheitsämter</strong> ermöglicht. Der Vertragsabschluss erfolgte über den Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport. Der Vertrag wurde zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Die Summe für die Nutzung in diesem Zeitraum beträgt inklusive aller Nebenkosten rund 3 Millionen Euro.

&nbsp;

Ansprechpartner:

Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

E-Mail: <a class="download" href="mailto:pressestelle@mi.niedersachsen.de" target="_blank" rel="noopener">pressestelle<span class="atwho-query">@mi.niedersachsen.de</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><h3>Start in Modellkommunen nach Ostern</h3>
Niedersachsen hat am 26.03.2021 den Vertrag zur Nutzung der LUCA App abgeschlossen. Nach Ostern soll der Service in den ersten Modellkommunen starten. In spätestens einem Monat sollen sämtliche 43 Gesundheitsämter in Niedersachsen an das LUCA System angeschlossen sein. LUCA ist eine App, mit der die <strong>Kontaktnachverfolgung</strong> in Geschäften, Restaurants oder Kinos möglich gemacht wird. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie teilnehmende Betriebe und Gesundheitsämter, <strong>kostenlos.</strong>

Zur Funktion: Anders als die Corona Warn-App der Bundesregierung erfasst die LUCA App nicht nur, ob jemand Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Personen hatte, sondern auch wo der Kontakt stattgefunden hat. Eine <strong>datenschutzkonforme Rückverfolgung von Infektionsketten wird somit unter Einbindung der Gesundheitsämter</strong> ermöglicht. Der Vertragsabschluss erfolgte über den Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport. Der Vertrag wurde zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Die Summe für die Nutzung in diesem Zeitraum beträgt inklusive aller Nebenkosten rund 3 Millionen Euro.

&nbsp;

Ansprechpartner:

Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

E-Mail: <a class="download" href="mailto:pressestelle@mi.niedersachsen.de" target="_blank" rel="noopener">pressestelle<span class="atwho-query">@mi.niedersachsen.de</span></a>]]></content:encoded>
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		<title>Hinweis zur Antragsstellung &#8211; Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/02/08/hinweis-zur-antragsstellung-sonderprogramm-tourismus-und-gastronomie/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 09:14:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Juli 2020 den 2. Nachtragshaushalt verabschiedet. Das darin enthaltene Konjunktur- und Krisenpaket umfasst u.a. ein <strong>Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie</strong>. Im Rahmen dieses Sonderprogramms wurden u.a. sowohl in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie) als auch in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte (Förderrichtlinie Tourismus WFF) Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen <strong>Mittel aus dem COVID-19-Sondervermögen für Nachbewilligungen und die Erhöhung von Fördersätzen bzw. Höchstfördersummen</strong> einzusetzen. In der Förderrichtlinie Tourismus WFF wurde außerdem ein <strong>neuer Fördertatbestand</strong> geschaffen.

Derzeit wird u.a. die Verteilung der für das Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie vorgesehenen Mittel zwischen den verschiedenen Einzelprogrammen innerhalb dieses Sonderprogramms überdacht. Damit etwaige Projekte bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden können, müssen die entsprechenden Anträge <strong>bis spätestens 19. Februar 2021</strong> bei der NBank vorliegen. Soweit bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Antragsunterlagen vorgelegt werden können, können diese zeitnah nachgereicht werden. Mindestens erforderlich ist bis zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Erklärung, dass <strong>bis spätestens 19. März 2021</strong> ein Antrag gestellt werden wird. Dieser Erklärung muss eine kurze Projektskizze einschließlich einer Schätzung des voraussichtlichen Antragsvolumens beigefügt werden. Auch diese Erklärung ist an die NBank zu richten. Dieser Hinweis betrifft ausschließlich etwaige Anträge, die auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie und der Förderrichtlinie Tourismus WFF gestellt werden sollen und für die Mittel aus dem COVID-19-Sondervermögen beantragt werden.

Selbstverständlich können auch nach dem oben genannten Stichtag Anträge auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie und der Förderrichtlinie Tourismus WFF gestellt werden. Dies gilt auch für den neu geschaffenen Fördertatbestand. Dann muss allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass keine Mittel aus dem COVID-19-Sonderprogramm mehr eingesetzt werden können und „nur“ noch die allgemeinen Fördermöglichkeiten, Fördersätze und Höchstfördersummen greifen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Juli 2020 den 2. Nachtragshaushalt verabschiedet. Das darin enthaltene Konjunktur- und Krisenpaket umfasst u.a. ein <strong>Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie</strong>. Im Rahmen dieses Sonderprogramms wurden u.a. sowohl in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie) als auch in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte (Förderrichtlinie Tourismus WFF) Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen <strong>Mittel aus dem COVID-19-Sondervermögen für Nachbewilligungen und die Erhöhung von Fördersätzen bzw. Höchstfördersummen</strong> einzusetzen. In der Förderrichtlinie Tourismus WFF wurde außerdem ein <strong>neuer Fördertatbestand</strong> geschaffen.

Derzeit wird u.a. die Verteilung der für das Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie vorgesehenen Mittel zwischen den verschiedenen Einzelprogrammen innerhalb dieses Sonderprogramms überdacht. Damit etwaige Projekte bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden können, müssen die entsprechenden Anträge <strong>bis spätestens 19. Februar 2021</strong> bei der NBank vorliegen. Soweit bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Antragsunterlagen vorgelegt werden können, können diese zeitnah nachgereicht werden. Mindestens erforderlich ist bis zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Erklärung, dass <strong>bis spätestens 19. März 2021</strong> ein Antrag gestellt werden wird. Dieser Erklärung muss eine kurze Projektskizze einschließlich einer Schätzung des voraussichtlichen Antragsvolumens beigefügt werden. Auch diese Erklärung ist an die NBank zu richten. Dieser Hinweis betrifft ausschließlich etwaige Anträge, die auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie und der Förderrichtlinie Tourismus WFF gestellt werden sollen und für die Mittel aus dem COVID-19-Sondervermögen beantragt werden.

Selbstverständlich können auch nach dem oben genannten Stichtag Anträge auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie und der Förderrichtlinie Tourismus WFF gestellt werden. Dies gilt auch für den neu geschaffenen Fördertatbestand. Dann muss allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass keine Mittel aus dem COVID-19-Sonderprogramm mehr eingesetzt werden können und „nur“ noch die allgemeinen Fördermöglichkeiten, Fördersätze und Höchstfördersummen greifen.]]></content:encoded>
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		<title>Billigkeitsrichtlinie öffentliche touristische Akteure &#8211; Verlängerung der Antragsfrist</title>
		<link>https://nds.tourismusnetzwerk.info/2021/01/11/billigkeitsrichtlinie-oeffentliche-touristische-akteure-verlaengerung-der-antragsfrist/</link>
		<author>Nadine Aldag</author>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2021 13:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadine Aldag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Branchennews]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 06.01.2021 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus (im Folgenden: die Richtlinie) in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die <strong>Verlängerung der Antragsfrist bis zum 28.02.2021</strong>. Informationen sowie die Ansprechpartnerinnen bei der NBank finden Sie <a href="https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/%C3%96ffentliche-Akteure-im-Tourismus/index.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.

Zudem möchten wir nochmals auf die weiteren im September 2020 geschaffenen Fördermöglichkeiten hinweisen.

Eine aktualisierte Übersicht zu den Unterstützungsangeboten für öffentliche touristische Akteure finden Sie nachstehend. In allen Fällen können noch Anträge gestellt werden. Da eine Förderung mit Mitteln aus dem COVID-19-Sondervermögen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie voraussetzt, sollte eine Antragstellung möglichst zeitnah erfolgen.

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass für den neu geschaffenen Fördertatbestand „Entwicklung und Umsetzung  digitaler und/oder sonstiger touristischer Maßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfolgen“ - Nr. 2.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte - der in dieser Richtlinie vorgesehene Antragstichtag 30.04. für diesen Fördertatbestand ausdrücklich nicht gilt. Anträge können also jederzeit gestellt werden und werden dann nach Eingang entschieden.

<a href="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Sonderprogramm-Tourismus-Übersicht-Stand-06.01.2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sonderprogramm Tourismus, Übersicht Stand 06.01.2021</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-334x240.jpg 334w, https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Fotolia_16722530_S-350x250.jpg 350w" sizes="auto, (max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Am 06.01.2021 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus (im Folgenden: die Richtlinie) in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die <strong>Verlängerung der Antragsfrist bis zum 28.02.2021</strong>. Informationen sowie die Ansprechpartnerinnen bei der NBank finden Sie <a href="https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/%C3%96ffentliche-Akteure-im-Tourismus/index.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.

Zudem möchten wir nochmals auf die weiteren im September 2020 geschaffenen Fördermöglichkeiten hinweisen.

Eine aktualisierte Übersicht zu den Unterstützungsangeboten für öffentliche touristische Akteure finden Sie nachstehend. In allen Fällen können noch Anträge gestellt werden. Da eine Förderung mit Mitteln aus dem COVID-19-Sondervermögen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie voraussetzt, sollte eine Antragstellung möglichst zeitnah erfolgen.

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass für den neu geschaffenen Fördertatbestand „Entwicklung und Umsetzung  digitaler und/oder sonstiger touristischer Maßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfolgen“ - Nr. 2.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte - der in dieser Richtlinie vorgesehene Antragstichtag 30.04. für diesen Fördertatbestand ausdrücklich nicht gilt. Anträge können also jederzeit gestellt werden und werden dann nach Eingang entschieden.

<a href="https://nds.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2021/01/Sonderprogramm-Tourismus-Übersicht-Stand-06.01.2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sonderprogramm Tourismus, Übersicht Stand 06.01.2021</a>]]></content:encoded>
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