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Förderungen

Tourismusförderrichtlinie – „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“:

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen
  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
  • Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/#aufeinenblick

 

Richtlinie touristische Projekte – „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“:

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Innovative Marketingprojekte
  • Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote
  • Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen
  • Besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse
  • Zuschuss bis zu 100.000 Euro pro Projekt

Bitte beachten! Stichtag für Anträge ist der 30. April 2024.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/wirtschaft/tourismus/forderung/tourismusfoerderung-15876.html

Ihre Ansprechpartnerin für die Tourismusförderung im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium:

Frau Ariane Vorhang, Tel.: 0511 – 1205539

 

Förderung von Unternehmen

Die einzelbetriebliche Förderung des Beherbergungsgewerbes sowie sonstiger gewerblicher touristischer Vorhaben erfolgt auf Grundlage der Richtlinien „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“.

Innerhalb der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ gefördert werden: Errichtungen, Erweiterungen, Modernisierungs- bzw. Diversifizierungsmaßnahmen sowie Übernahmen von Betrieben, die von Stilllegung bedroht sind. Die Fördersätze in der GRW liegen zwischen 10 Prozent für große Unternehmen und 35 Prozent für kleine Unternehmen. Ergänzend sind CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen zuwendungsfähig, die beispielsweise der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen oder einen Beitrag zum besonderen Umweltschutz leisten. Die Fördersätze für die Investitionsmehrausgaben liegen zwischen 30 Prozent und 65 Prozent.

Auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest EFRE“ können Vorhaben in Nicht-GRW Gebieten gefördert werden – so können aktuell in ganz Niedersachsen Förderangebote für touristische Investitionen von Unternehmen gemacht werden! Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen – zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist immer eine CO2-reduzierende Zusatzinvestition. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen . Die Fördersätze für die CO2-reduzierende Zusatzinvestition liegen zwischen 40 Prozent und 60 Prozent.

Die Beratung der Unternehmen und Abwicklung der Förderung erfolgt über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank.

Weiterführende Informationen zur Förderung touristischer Investitionen der Unternehmen finden Sie hier:

Karte GRW-Fördergebietskulisse: https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/Sonstige-rechtliche-Grundlagen/GRW-F%C3%B6rdergebietskarte-(2022-2027).pdf

Niedersachsen Invest GRW: https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Aktuelle-F%c3%b6rderprogramme/Niedersachsen-Invest-GRW.html#hinweiszurantragsstellung

Niedersachsen Invest EFRE: https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Aktuelle-F%c3%b6rderprogramme/Niedersachsen-Invest-EFRE.html#aufeinenblick

 

Ihre Ansprechpartnerin für die Förderung von touristischen Unternehmen im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium:

Frau Sina Niebel, Tel.: 0511 – 1205545

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