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Billigkeitsrichtlinie öffentliche touristische Akteure – Verlängerung der Antragsfrist

©Quelle: Frank Heinzelmann / Fotolia

Am Mittwoch, den 29. September, ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus (im Folgenden: die Richtlinie) in Kraft getreten, mit der die Richtlinie für das Jahr 2021 neu aufgelegt wird.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31.10.2021. Informationen sowie die Ansprechpartnerinnen bei der NBank finden Sie hier.

Anbei finden Sie eine Lesefassung der Richtlinie, in der die Änderungen berücksichtigt sind, sowie den Änderungserlass:

RL Tourismus Billigkeitsleistungen Corona, Änderung 2021, Lesefassung

ÄErl BilligkeitsRL Tourismus, 2021

 



Autorin: Simona Kolze
TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Volontärin Presse & Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: kolze@tourismusniedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 27048825
Kategorien:
Branchennews · Corona


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