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Förderprogramme

Tourismusförderrichtlinie – „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“:

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen
  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
  • Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Weitere Informationen finden Sie hier.

Richtlinie touristische Projekte – „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“:

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen die Tourismusorganisationen der Reiseregionen dabei unterstützt werden, Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus sowie für die digitale Transformation des Tourismus umzusetzen.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Umsetzung von Projekten landesweit tätiger touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote
  • Umsetzung von innovativen Projekten aus branchenübergreifenden Kooperationen mit mindestens einem touristischen Partner, die das touristische Angebot in der Region verbessern und neue Zielgruppen ansprechen
  • Umsetzung von nachhaltigen Tourismusprojekten, die zur Schaffung oder Weiterentwicklung von klimafreundlichen, klimaneutralen oder klimaangepassten touristischen Angeboten oder Organisationsstrukturen beitragen
  • Entwicklung und Umsetzung zukunftsweisender, digitaler touristischer Maßnahmen, die der digitalen Transformation im Tourismus dienen
  • besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse

Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (max. 100.000 Euro). Geförderte Projekte müssen innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden.

Stichtag für Anträge ist jeweils der 30. April eines Jahres. Zuwendungen, die nach dem Antragsstichtag beantragt werden, können im Einzelfall nachrangig bewilligt werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/wirtschaft/tourismus/forderung/tourismusfoerderung-15876.html

Ihre Ansprechpartnerin für die Tourismusförderung im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium:

Frau Annegret Friedrichs, Tel.: 0511 – 1205539

Förderung von Unternehmen

Die einzelbetriebliche Förderung des Beherbergungsgewerbes sowie sonstiger gewerblicher touristischer Vorhaben erfolgt auf Grundlage der Richtlinien „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“.

Innerhalb der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ gefördert werden: Errichtungen, Erweiterungen, Modernisierungs- bzw. Diversifizierungsmaßnahmen sowie Übernahmen von Betrieben, die von Stilllegung bedroht sind. Die Fördersätze in der GRW liegen zwischen 10 Prozent für große Unternehmen und 35 Prozent für kleine Unternehmen. Ergänzend sind CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen zuwendungsfähig, die beispielsweise der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen oder einen Beitrag zum besonderen Umweltschutz leisten. Die Fördersätze für die Investitionsmehrausgaben liegen zwischen 30 Prozent und 65 Prozent.

Auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest EFRE“ können Vorhaben in Nicht-GRW Gebieten gefördert werden – so können aktuell in ganz Niedersachsen Förderangebote für touristische Investitionen von Unternehmen gemacht werden! Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen – zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist immer eine CO2-reduzierende Zusatzinvestition. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen . Die Fördersätze für die CO2-reduzierende Zusatzinvestition liegen zwischen 40 Prozent und 60 Prozent.

Die Beratung der Unternehmen und Abwicklung der Förderung erfolgt über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank.

Weiterführende Informationen zur Förderung touristischer Investitionen der Unternehmen finden Sie hier:

Karte GRW-Fördergebietskulisse: https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/Sonstige-rechtliche-Grundlagen/GRW-F%C3%B6rdergebietskarte-(2022-2027).pdf

Niedersachsen Invest GRW: https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Aktuelle-F%c3%b6rderprogramme/Niedersachsen-Invest-GRW.html#hinweiszurantragsstellung

Niedersachsen Invest EFRE: https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Aktuelle-F%c3%b6rderprogramme/Niedersachsen-Invest-EFRE.html#aufeinenblick

Ihre Ansprechpartnerin für die Förderung von touristischen Unternehmen im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium:

Frau Sina Niebel, Tel.: 0511 – 1205545

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