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EmpCo

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ der European Union schafft verbindliche Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Verbrauchermarkt und legt damit einen einheitlichen Rechtsrahmen fest. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und durch klare, überprüfbare Vorgaben mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sicherzustellen. Ab dem 27. September 2026 gelten die Anforderungen verbindlich; vage oder unbelegte Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werden untersagt und die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Einschränkung allgemeiner Umweltbegriffe

Ab Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie dürfen pauschale Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ nicht mehr ohne konkrete Erklärung verwendet werden. Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn eine nachweislich herausragende Umweltleistung vorliegt oder die Aussage eindeutig und nachvollziehbar konkretisiert wird.


Nachweispflicht für Umweltversprechen

Zukünftige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen durch belastbare Nachweise belegt werden. Unternehmen benötigen hierfür überprüfbare Daten, Fakten oder Zertifizierungen. Eine Umweltaussage ist jede Aussage, die einen Umweltvorteil vermittelt – ausdrücklich oder unterschwellig. Damit sind Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ gemeint aber auch Symbole wie ein Blatt oder ein Baum sowie die Farbe Grün in stark umweltbezogenem Kontext.


Wen betreffen die neuen Regelungen?

Alle Unternehmen, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen nach Außen an Verbraucherinnen und Verbraucher kommunizieren (z. B. im Marketing, auf der Website und auf Social Media, bei der Angebots- und Produktbeschreibung).


Strenge Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Selbst entwickelte Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystem basieren und extern überprüft werden. Unternehmen tragen dabei die Verantwortung, die Zulässigkeit und Konformität solcher Siegel sicherzustellen.


Anforderungen an Zukunftsversprechen

Aussagen über zukünftige Umweltziele – etwa „klimaneutral bis 2030“ oder „Wir werden emissionsfrei“– müssen künftig auf konkreten, messbaren und realistischen Maßnahmenplänen basieren, die öffentlich einsehbar sind. Diese Pläne sollen nachvollziehbare Zwischenziele enthalten und regelmäßig überprüft werden. Ohne diese Grundlage gelten solche Versprechen als irreführend.

Auch wenn die Richtlinie erst 2026 vollständig gilt, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die eigene Kommunikation zukunftssicher aufzustellen.


Bestandsaufnahme der Kommunikation

Erfassen Sie alle bestehenden Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen
(z. B. Website, Social Media, Broschüren, Kampagnen). Identifizieren Sie potenziell kritische Begriffe wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „umweltbewusst“.


Aussagen prüfen und konkretisieren

Überprüfen Sie, ob Aussagen eindeutig und verständlich sind. Ersetzen Sie pauschale Aussagen durch konkrete Beschreibungen von Maßnahmen und nachvollziehbare Angaben zu Eigenschaften oder Prozessen.

Beispiel: Bisherige Aussage: „Unsere Stadt neu erleben – mit der umweltfreundlichen Green CityTour.“​

Besser: „Unsere Stadt neu erleben – spannende Challenges rund um Umwelt & Natur erwarten Dich.“​

Hinweis: KI kann dabei eine gute Unterstützung sein, aber die Aussagen sollten trotzdem überprüft werden!


Nachweise und Datenbasis sichern

Stellen Sie sicher, dass alle Aussagen durch belastbare Daten belegt sind. Dokumentieren Sie verwendete Methoden (z. B. CO₂-Berechnung) sowie Datengrundlagen und Annahmen. Halten Sie diese Informationen intern vor und machen Sie sie bei Bedarf zugänglich. Geben Sie bei Bedarf weiterführende Informationen an, z. B. über Links zu Detailseiten und Erläuterungen zu Berechnungsmethoden.


Interne Prozesse etablieren und Mitarbeitende sensibilisieren

Entwickeln Sie klare Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen. Binden Sie relevante Bereiche wie Marketing, Presse, und Nachhaltigkeitsmanagement ein. Schulen Sie die Teams insbesondere im Marketing und Social Media in der Öffentlichkeitskommunikation.

Alle Aufzeichnungen abrufbar unter EmpCo Webinarreihe

Teil 1: Was bedeutet die EmpCo für unsere Nachhaltigkeitskommunikation?
Prof. Dr. Martin Balas, reCET create.empower.transform. & Ferdinand Weps, TrainingAid


Teil 2: Wo stehen unsere Siegel heute?
Herbert Hamele, ECOTRANS e.V.


Teil 3: Was sind Möglichkeiten für unsere Siegel?
Frank Brinkschneider, Odonata Certification Services GmbH

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat im Zuge der neuen EmpCo-Richtlinie einen praxisorientierten Leitfaden für transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation veröffentlicht. Ziel ist es, touristische Akteure dabei zu unterstützen, Nachhaltigkeit verständlich, rechtskonform und zugleich überzeugend zu kommunizieren. Der Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick und zeigt wobei es bei der zukünftigen Nachhaltigkeitskommunikation ankommt.

Ihre Ansprechpartner:

LISA-MARIE BRAUN

Qualitätsmanagerin Nachhaltigkeit

+49 (0) 511 / 270 488 -18
ROBERT WENZEL

Leiter Nachhaltigkeit

+49 (0) 511 / 270 488 -36
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