ⓘUrheber: TMN/Markus TiemannDer Wandertourismus ist ein wichtiger Bestandteil des niedersächsischen Tourismus. Mit der Nachfrage steigen auch die Anforderungen an die Betriebe entlang von Wanderwegen. Die Bedeutung von digitaler Kommunikation und Nachhaltigkeit hat zugenommen. Um den veränderten Erwartungen gerecht zu werden, hat der Deutsche Wanderverband die Kriterien für die „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ leicht überarbeitet.
Die aktualisierten Kriterienbögen gelten seit dem 1. Januar 2026.
Bitte beachten: Für alle Prüfungen, die nach dem 31. Dezember 2025 stattfinden, sind ausschließlich die neuen Unterlagen zu verwenden.
Kriterienkatalog Beherbergung (1.4 MiB)
Kriterienkatalog Gastronomie (1.1 MiB)
Die Zertifizierung wird wie gewohnt über die regionalen Kooperationspartner abgewickelt und von der TMN unterstützt.
Weitere Informationen zum Zertifizierungsprozess finden Sie hier:
https://www.wanderbares-deutschland.de/service/b2b/qualitaetsgastgeber/qualitaetsgastgeber-werden
Die zuständigen Ansprechpartner in Niedersachsen finden Sie hier: