Die neuen “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)“ treten am 20.07.2022 in Kraft. Hier finden Sie eine Lesefassung der neuen Tourismusförderrichtlinie sowie eine Übersicht zu den Höchstfördersätzen und Höchstfördersummen.
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