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Neue Richtlinie Innovationsnetzwerke veröffentlicht

Auf einen Blick
Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden:

Ihre Vorteile:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet und bis zur 60 % der förderfähigen Ausgaben im ÜR-Gebiet
  • Förderfähig sind die bei dem Betreibenden anfallenden Ausgaben zur Durchführung des Netzwerkmanagements, wie Personal- und Sachausgaben
  • Laufzeit zwischen einem und bis zu drei Jahre
  • Erneute Antragstellung ist möglich

Was wird gefördert:

  • Betreuung des Innovationsnetzwerks zur Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen
  • Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Innovationsnetzwerkes zu erhöhen
  • Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsnetzwerks, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, die Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit.
  • Initiierung und Forcierung von Netzwerkaktivitäten in der Übergangsregion, um die Phase der Antragstellungen für Förderungen nach AGVO zu unterstützen

Ausgaben der Netzwerkpartnerinnen und -partner sind nicht förderfähig, Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen

Wer wird gefördert: 

Juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien

Konditionen und Bedingungen

Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Darunter fallen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“

SER-Gebiet:

  • bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Jahr
  • die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr
  • mindestens 15 Partner zum Zeitpunkt der Bewilligung, davon mindestens zehn private Unternehme

ÜR-Gebiet:

Förderung der Aktivitäten des Netzwerkmanagements gemäß Artikel 27 Abs. 8 a-c AGVO:
… bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Jahr
… die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr
… mindestens vier Partner aus Niedersachsen zum Zeitpunkt der Bewilligung
Förderung gemäß De – minimis – Verordnung:
… bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
… die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr
… mindestens vier Innovationsintermediäre aus der ÜR-Region zum Zeitpunkt der Bewilligung

So läuft der Antrag
Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

 

Alle Infos auf den Seiten der NBank 

 

Ansprechpartner:

NBank-Beratung
Telefon: 0511 30031-9333
E-Mail: beratung@nbank.de



Autorin: Frederike Loeck
TourismusMarkting Niedersachsen GmbH
Kommunikationsmanagerin
E-Mail: loeck@tourismusniedersachsen.de
Telefon: 051127048847
BEITRAG VOM:
15. August 2024

Kategorien:
Allgemein


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