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Sicherheit

Aktuelle Vorschriften und Gesetze regeln in Deutschland ein gefahrenarmes Umfeld und sind maßgeblich für die Ausgestaltung Ihres Betriebs. Darüber hinaus gibt Ihnen diese Seite Anregungen, wie Sie Ihr touristisches Angebot insbesondere für Kleinkinder noch sicherer gestalten und Familien so einen entspannten Aufenthalt ermöglichen. Die Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit, wir freuen uns über Hinweise und Ergänzungen.

Wussten Sie, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind sich zum Teil deutlich von den Maßnahmen bei Erwachsenen unterscheiden?

Spezielle Kurse „Erste Hilfe am Kind“ schulen zum Umgang mit Verletzungen oder Krankheiten und üben Sofortmaßnahmen. Mitarbeitern die beruflich viel mit Kindern in Kontakt sind hilft ein Kurs Unfälle zu vermeiden und Gefahrensituationen sicher zu meistern.
Informationen zum Verhalten bei Notfällen und Erster Hilfe am Kind bietet die Uniklinik Bonn: Erste Hilfe am Kind – Was Eltern wirklich wissen müssen…

Teddy mit Pflaster

Ein kindgerechter Verbandskasten entlastet bei kleinen Notfällen. Ergänzend zur vorgeschriebenen Grundausstattung sollten Sie für Kinder folgende Inhalte vorhalten:

  • Informationen zur Notfallmaßnahmen am Kind
  • Kalt-/Warm-Kompresse
  • Kinder-Pflaster mit Motiven in verschiedenen Größen
  • Zahn-Rettungsbox
  • Spuckbeutel
  • Zeckenzange oder -Karte
  • Pinzette für Splitter

Berührungsschutz an Steckdosen Insbesondere für Kleinkinder stellen Steckdosen eine große Gefahr dar. In allen für Kinder zugänglichen Bereichen sollten Steckdosen daher mit einem Berührungsschutz ausgestattet sein. Als Berührungsschutz gilt eine Barriere die nur öffnet, wenn ein Stecker in die Dose eingeführt wird.
Bei der Neu-Installation von Steckdosen achten Sie auf Produkte mit einem integrierten erhöhten Berührungsschutz. Diese werden von allen gängigen Herstellern angeboten.  Verschiedene Hersteller verwenden hierfür die Kennzeichnung „Safety Plus“.
Bei Steckdosen ohne integrierten Shutter verwenden Sie Aufsätze zum Aufkleben oder Aufstecken.
Auch ein Berührungsschutz kann einen Stromunfall nicht vollständig ausschließen. Im Optimalfall sind Steckdosen daher außerhalb der Reichweite von Kindern angebracht oder hinter Möbeln versteckt.

Freiliegende Kabel sind nicht nur Stolperfallen sondern bilden eine ernste Strangulations-Gefahr. Insbesondere am Fußboden oder am Bett (z.B. bei Nachtlampen) sollten Kabel sollten daher stets hinter Möbeln liegen oder befestigt werden, z.B. mithilfe von Kabelkanälen.

Reinigungsmittel

Reinigungs- und Waschmittel  wie z.B. Spülmittel und Waschmaschinen-Tabs sind Gefahrstoffe und müssen in einer Unterkunft außerhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden. Schützen Sie die Schranktür mit einem kindersicheren Verschluss oder lagern Sie die Reinigungsmittel in einem Oberschrank. Auch sollten die Reinigungsmittel stets im Originalbehälter gelagert werden, damit bei einem Unfall alle Informationen zum Produkt für den behandelnden Arzt zur Verfügung stehen.

Notfallkontakte (Kinderarzt, Krankenhaus, Giftnotruf, Apotheke) sollten für alle Mitarbeiter Ihres Betriebs jederzeit zugänglich sein. Übernachtungsbetriebe können diese Kontakte in einem Aushang an der Rezeption oder einer Gästemappe in der Wohneinheit zur Verfügung stellen.

Sicherheitsrisiken vermeiden Kleinkinder erlernen das Laufen mit einer Größe von ca. 80 cm. Die koordinierte Bewegung will erst noch erlernt werden und so sind häufige Stürze an der Tagesordnung. Prüfen Sie in Ihrem Betrieb insbesondere die Bereiche, in denen Kinder sich frei bewegen und zum Spielen aufhalten:

  • Sind scharfe Kanten in Fußbodennähe vorhanden? Achten Sie z.B. bei Flächen-Umgrenzungen oder Schirmständern auf weiche Kanten.
  • Sind Brüstungen und Balkongeländer geschlossen oder eng genug, sodass Kinder nicht zwischen den Stäben hindurchrutschen?
  • Sind die Treppengeländer für Kleinkinder erreichbar? An Treppen die häufig von Kindern genutzt werden kann unterhalb des normalen Treppengeländers ein zweites Geländer oder ein Tau angebracht werden. Dies bietet Kindern zusätzlichen Halt.
  • Im Appartement sollten Treppen mit einem Treppengitter gesichert werden
  • Abschließbare Fenstergriffe schützen vor ungewolltem Öffnen
  • Sind zerbrechliche oder verschluckbare Gegenstände außerhalb der Reichweite kleiner Kinder gelagert?
  • Giftige Zimmerpflanzen vermeiden
  • Der Außen-Spielbereich sollte von hochgiftigen Pflanzen (Maiglöckchen, Eibe, etc.) befreit werden. Detaillierte Auflistung von Giftpflanzen: Pflanzen

Sicherer Spielplatz Jeder Spielplatzbetreiber ist verpflichtet einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Gefahren durch regelmäßige Kontrollen zu vermeiden. Die Gesetzlichen Anforderungen regelt die DIN-Norm DIN EN 1176 für Spielgerät für Spielplätze und die DIN EN 1177 für zulässige Untergründe für Spielgeräte, sowie die Verkehrssicherungspflicht laut BGB §823.
Bereits bei der Planung ist es ratsam, fachlichen Rat von Sachverständigen einzuholen. Neben den gestalterischen Wünschen können so auch die für den jeweiligen Standort geeigneten Materialien für Spielgerät und Untergrund ausgewählt werden.

Die Abnahme des neuen Spielplatzes sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen und dabei ein rechtssicheres Protokoll der geprüften Geräte erstellt werden. Informieren Sie Ihre Betriebshaftpflicht umgehend über jede Neuerung auf dem Spielplatz und stellen Sie sicher, dass alle Risiken und Spielelemente von der Versicherung abgedeckt werden.

Abhängig vom Standort, den gewählten Materialien und der Nutzungsintensität unterliegen die Spielgeräte einem natürlichen Verschleiß. Betreiber sind daher zur regelmäßigen Kontrolle und Instandhaltung verpflichtet und sollten jede Kontrolle dokumentieren. Eine Unterlassung könnte von Versicherung und Rechtsprechung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Fragen Sie den Hersteller Ihrer Spielgeräte nach den vorgegebenen Prüfintervallen für das jeweilige Gerät.

  • Bei einer Sichtkontrolle prüfen Sie den Spielplatz auf grobe Schäden und Verunreinigungen, z. B. Tierkot. Diese erfolgt wöchentlich, bei intensiver Nutzung häufiger.
  • Bei der operative Inspektion prüfen Sie Funktion, Stabilität und Verschleiß der Geräte, diese erfolgt alle 3 Monate. Bei intensiver Nutzung ist die Kontrolle durch einen Sachverständigen empfehlenswert.
  • Die jährliche Hauptuntersuchen sollte vorzugsweise zu Saisonbeginn durch einen Sachverständigen erfolgen.
Spielbereich im Museum Windstärke 10
SpielscheuneUrheber: Christian Bierwagen

Planen Sie direkt mit dem Spielplatz das entsprechende Risikomanagement. Dazu gehören die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der Prüfungen, die Klärung der Zuständigkeit und entsprechende Schulung des Personals sowie eine Abstimmung mit der Haftpflicht-Versicherung.

Informationen und Hilfe zur Spielplatzsicherheit bieten folgende Stellen:

GESA POLSTER

Qualitätsmanagerin Kinderferienland Niedersachsen

+49 (0) 511 / 270488 -30
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