Sicherer Spielplatz Jeder Spielplatzbetreiber ist verpflichtet einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Gefahren durch regelmäßige Kontrollen zu vermeiden. Die Gesetzlichen Anforderungen regelt die DIN-Norm DIN EN 1176 für Spielgerät für Spielplätze und die DIN EN 1177 für zulässige Untergründe für Spielgeräte, sowie die Verkehrssicherungspflicht laut BGB §823.
Bereits bei der Planung ist es ratsam, fachlichen Rat von Sachverständigen einzuholen. Neben den gestalterischen Wünschen können so auch die für den jeweiligen Standort geeigneten Materialien für Spielgerät und Untergrund ausgewählt werden.
Die Abnahme des neuen Spielplatzes sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen und dabei ein rechtssicheres Protokoll der geprüften Geräte erstellt werden. Informieren Sie Ihre Betriebshaftpflicht umgehend über jede Neuerung auf dem Spielplatz und stellen Sie sicher, dass alle Risiken und Spielelemente von der Versicherung abgedeckt werden.
Abhängig vom Standort, den gewählten Materialien und der Nutzungsintensität unterliegen die Spielgeräte einem natürlichen Verschleiß. Betreiber sind daher zur regelmäßigen Kontrolle und Instandhaltung verpflichtet und sollten jede Kontrolle dokumentieren. Eine Unterlassung könnte von Versicherung und Rechtsprechung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Fragen Sie den Hersteller Ihrer Spielgeräte nach den vorgegebenen Prüfintervallen für das jeweilige Gerät.
- Bei einer Sichtkontrolle prüfen Sie den Spielplatz auf grobe Schäden und Verunreinigungen, z. B. Tierkot. Diese erfolgt wöchentlich, bei intensiver Nutzung häufiger.
- Bei der operative Inspektion prüfen Sie Funktion, Stabilität und Verschleiß der Geräte, diese erfolgt alle 3 Monate. Bei intensiver Nutzung ist die Kontrolle durch einen Sachverständigen empfehlenswert.
- Die jährliche Hauptuntersuchen sollte vorzugsweise zu Saisonbeginn durch einen Sachverständigen erfolgen.