Inhalt anspringen
Skip NavigationMenü

Spielplätze

Spielplätze sind Orte der Begegnung und damit auch touristisch von zentraler Bedeutung. Bei der Planung öffentlicher Spielplätze sollten die touristischen Belange daher immer mit berücksichtigt werden. Dazu zählt die Lage an touristisch interessanten Orten aber auch eine Ausgestaltung, die regionale Themen aufgreift und für Kinder erlebbar macht. Hiervon profitieren die lokalen Familien und Urlauber gleichermaßen.

Was macht einen Spielplatz inklusiv? Wie ein Spielplatz gleichsam für Kinder mit und ohne Einschränkungen attraktiv wird, regelt die DIN Norm 18034-2 und gibt dabei auch Anregungen für die Umsetzung. Dabei steht weniger das einzelne Spielgerät im Vordergrund, als eine vielfältige Gestaltung der Anlage. Nicht jedes Spielgerät soll inklusiv gestaltet sein, sondern die gesamte Anlage durch eine vielfältige Gestaltung für möglichst viele Kinder interessante Spielangebote und auch Herausforderungen bieten. Wichtige Bausteine einer barrierefreien Gestaltung sind folgende Punkte:

  • der barrierefreie Zugang von Spielgeräten:
    Zwei-Sinne-Prinzip: Alle Wege und Spielbereiche müssen mit mindestens zwei Sinnen erkennbar sein, sich also z.B. farblich gut vom Hintergrund abgrenzen oder mit Tast-Markierungen versehen sein.
    Zwei-Wege-Prinzip: Alle Wege und Spielbereiche müssen auf zwei Wegen erreichbar sein. Davon sollte mindestens einer barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar sein.
  • die Vernetzung innerhalb des Spielplatzes mit Leitsystemen und Orientierungshilfen, die verschiedene Sinne ansprechen
  • die Erreichbarkeit der Spielstationen über Wege, Rampen oder Übergänge
  • vielfältiges Spielangebot, welches verschiedene Sinnes- und Bewegungsangebote anspricht, zum Hören, Fühlen oder Tasten anregt
  • das Fördern von Bewegungserfahrungen wie Koordination, verschiedene Tiefen und Höhen oder Geschwindigkeit
  • Begegnungsräume und soziale Aspekte, die Begegnungen ermöglichen und gleichsam Rückzugsräume bieten

Positive Praxisbeispiele sind die inklusiven Spielplätze in den folgenden beiden Kinderferienland-Betrieben:
Park der Gärten, Bad Zwischenahn: Der Kletter- und der Wasserspielplatz sind barrierefrei und inklusiv gestaltet und wurden 2024 eröffnet.
Zoo Osnabrück: Der inklusive „Thomas Philipps Familienspielplatz“ wurde ebenfalls 2024 eröffnet

Quelle mit weiterführenden Informationen:
BfB Barrierefrei Bauen
Natürlich Inklusiv – Infos und Hilfe

inklusiver Spielplatz im Zoo OsnabrückUrheber: Zoo Osnabrück gGmbH | CC BY 4.0
Eingang zum neuen inklusiven Familienspielplatz im Zoo OsnabrückUrheber: Zoo Osnabrück gGmbH | CC BY 4.0

Ein Ort für Austausch und soziale Begegnung sind Mehrgenerationen-Spielplätze, die Bewegungsmöglichkeiten für Jung und Alt bieten. Statt nur auf der Bank zu sitzen, können Erwachsene sich wie die Kinder an Sportgeräten ausprobieren, Klettern und Balancieren. Dabei werden Spielbereiche für Kinder um Bewegungsbereiche für Erwachsene ergänzt. Speziell an ältere Menschen richten sich Sportgeräte, die die Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer fördern. Auch Tischtennis-Platten, Volleyball, Fußball, Basketball-Felder oder Calisthenics-Geräte machen aus einem Spielplatz einen Bewegungsraum für Alle.

Das Herz eines Mehrgenerationen-Platzes sind jedoch Bereiche, die alle Generationen gleichermaßen einladen. Ein natürlicher Kletterparcours mit Hölzern und Steinen, ein Wasserlauf und grüne Bewegungs- und Begegnungsflächen eignen sich für Menschen jeden Alters und können gemeinsam genutzt werden.  Der Mehrgenerationen-Spielplatz bringt die verschiedenen Generationen in Austausch und lädt alle ein, sich zu bewegen und auszuprobieren. Spielgeräte, die sich für Kinder, Erwachsene und Senioren gleichermaßen eignen, können auch Wege oder Fußgängerzonen auflockern.

Sicherer Spielplatz Jeder Spielplatzbetreiber ist verpflichtet einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und Gefahren durch regelmäßige Kontrollen zu vermeiden. Die Gesetzlichen Anforderungen regelt die DIN-Norm DIN EN 1176 für Spielgerät für Spielplätze und die DIN EN 1177 für zulässige Untergründe für Spielgeräte, sowie die Verkehrssicherungspflicht laut BGB §823.
Bereits bei der Planung ist es ratsam, fachlichen Rat von Sachverständigen einzuholen. Neben den gestalterischen Wünschen können so auch die für den jeweiligen Standort geeigneten Materialien für Spielgerät und Untergrund ausgewählt werden.

Die Abnahme des neuen Spielplatzes sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen und dabei ein rechtssicheres Protokoll der geprüften Geräte erstellt werden. Informieren Sie Ihre Betriebshaftpflicht umgehend über jede Neuerung auf dem Spielplatz und stellen Sie sicher, dass alle Risiken und Spielelemente von der Versicherung abgedeckt werden.

Abhängig vom Standort, den gewählten Materialien und der Nutzungsintensität unterliegen die Spielgeräte einem natürlichen Verschleiß. Betreiber sind daher zur regelmäßigen Kontrolle und Instandhaltung verpflichtet und sollten jede Kontrolle dokumentieren. Eine Unterlassung könnte von Versicherung und Rechtsprechung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Fragen Sie den Hersteller Ihrer Spielgeräte nach den vorgegebenen Prüfintervallen für das jeweilige Gerät.

  • Bei einer Sichtkontrolle prüfen Sie den Spielplatz auf grobe Schäden und Verunreinigungen, z. B. Tierkot. Diese erfolgt wöchentlich, bei intensiver Nutzung häufiger.
  • Bei der operative Inspektion prüfen Sie Funktion, Stabilität und Verschleiß der Geräte, diese erfolgt alle 3 Monate. Bei intensiver Nutzung ist die Kontrolle durch einen Sachverständigen empfehlenswert.
  • Die jährliche Hauptuntersuchen sollte vorzugsweise zu Saisonbeginn durch einen Sachverständigen erfolgen.
Spielbereich im Museum Windstärke 10
SpielscheuneUrheber: Christian Bierwagen

Planen Sie direkt mit dem Spielplatz das entsprechende Risikomanagement. Dazu gehören die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der Prüfungen, die Klärung der Zuständigkeit und entsprechende Schulung des Personals sowie eine Abstimmung mit der Haftpflicht-Versicherung.

Informationen und Hilfe zur Spielplatzsicherheit bieten folgende Stellen:

GESA POLSTER

Qualitätsmanagerin Kinderferienland Niedersachsen

+49 (0) 511 / 270488 -30
Teilen über: