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Antragsphase beim Förderprogramm Radnetz Deutschland gestartet

©Quelle: Tim Mueller-Zitzke

Zum 1. März 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Förderprogramm zur Weiterentwicklung des Radnetz Deutschland, ausgestattet mit 45 Mio. Euro, gestartet. Pressemeldung des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/021-scheuer-45-millionen-euro-ueberregionale-radwege.html

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt und hat umfangreiche Informationen zur Antragsstellung sowie die Antragsformulare bereitgestellt:  https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Radnetz_Deutschland/Radnetz_Deutschland_node.html

 

Das Wichtigste im Überblick:

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge für nicht-investive Maßnahmen können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden, Anträge für investive/infrastrukturelle Maßnahmen bis zum 02. August 2021.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche die Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können.

Wie hoch ist die Förderquote?
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen und nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 13. August 2020 bei strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Abweichend davon beteiligt sich der Bund befristet bis zum 31. Dezember 2021 an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 80 v. H. der förderfähigen Ausgaben und bei finanzschwachen Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.

Gibt es Fragen zum Procedere der Antragsstellung?
Diese beantwortet das Team Radverkehr beim BAG:
Hotline: 0221/5776-5599
E-Mail: Radnetz-Deutschland@bag.bund.de

Wer stellt für Niedersachsen die Bestätigung des Bundeslandes aus?
Allen Anträgen muss eine Bestätigung des Bundeslandes beigefügt werden (innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung), dass es sich um eine Maßnahme im Rahmen des Radnetz Deutschland handelt. Das Formular für die Bestätigung gibt es unter:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Vorlage_Bestaetigung_Bundesland.pdf?__blob=publicationFile

Diese Bestätigung erteilt für Niedersachsen der
Ansprechpartner Radverkehr
Eike Lengemann
im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Referat 40 – Verkehrspolitik, Mobilität, Logistik
Telefon: 0511 – 1207878
eike.lengemann@mw.niedersachsen.de

Gibt es weitere Fragen?
Das BAG hat für einige Fragen aber bereits ein FAQ zusammengestellt: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/FAQ_Radnetz_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile



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Branchennews


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