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Kritik an zu kurzer Übergangszeit bei Abschaffung des Meldescheins

Urheber: TMN

Tourismusverband Niedersachsen e.V. (TVN) teilt die enttäuschte Haltung des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) und des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV)

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und somit auch die Abschaffung des Meldescheins für inländische Beherbergungsgäste zum 01. Januar 2025 beschlossen – die an der Ausgestaltung geäußerte Kritik der Verbände blieb unberücksichtigt.

„Wir begrüßen die Abschaffung des Meldescheins im Sinne einer Entlastung grundsätzlich. Wir bedauern allerdings sehr, dass der Bundestag und der Bundesrat der Forderung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Heilbäderverbandes nach einer angemessenen Übergangsfrist nicht nachgekommen sind“, so Holger Heymann. Der Landrat des Landkreises Wittmund ist aktuell Vorsitzender des Tourismusverbandes Niedersachsen.

Vor dem Hintergrund, dass in vielen Kommunen die Daten aus den Meldescheinen für die Erhebung der Abgaben genutzt werden, hatte es im Gesetzgebungsprozess die Forderung nach inhaltlichen Korrekturen gegeben, die aber nicht umgesetzt wurden. Heymann: „Diese Einnahmen tragen unter anderem zur Finanzierung von touristischen Infrastrukturen bei. Die Übergangsfrist wäre notwendig gewesen, um die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben sicherzustellen. Wir teilen die Befürchtung des DTVs und des DHVs, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2025 nicht alle Kommunen ihre Satzungen ändern können.“

 

Ansprechpartner:

Tourismusverband Niedersachsen e. V.
c/o Landkreis Wittmund
Tel.: 04462 86 1189
E-Mail: buero@tourismusverband-niedersachsen.de



TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Kommunikations- und Eventmanagerin
E-Mail: deichmann@tourismusniedersachsen.de
BEITRAG VOM:
30. Oktober 2024

Kategorien:
Branchennews


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