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Reisen für Alle

Das bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem Reisen für Alle wurde vom Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin und dem Verein Tourismus für Alle Deutschland (bis zur Auflösung des Vereins 2019) in Abstimmung mit den touristischen Akteuren sowie den Behindertenverbänden entwickelt. Dieses ermöglicht erstmals die Erfassung barrierefreier Angebote entlang der gesamten touristischen Servicekette: Von der Information vor Reiseanritt, über die Tourist-Information und das Restaurant bzw. Hotel bis hin zum Museum. Sogar ganze Regionen und Städte können sich zertifizieren lassen.

Die Zertifizierung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit kann eine Rezertifizierung mit einer Nacherhebung beantragt werden.

Das Kennzeichnungssystem

Das System basiert auf Qualitätskriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards und umfasst Kriterienkataloge für Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Sehbehinderung und blinde Menschen, Hörbehinderung und gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Auf Grundlage der detaillierten und geprüften Informationen kann der Gast auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Angebote aussuchen.

Speziell geschulte Erheber besuchen die Betriebe und Orte und erheben Daten zur Barrierefreiheit mit Hilfe bundesweit einheitlicher Erhebungsbögen. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs. Außerdem muss mindestens ein Mitarbeiter an einer Online- oder Präsenzschulung teilgenommen haben. Bei Interesse können bis zu zehn Mitarbeiter kostenlos an der Online-Schulung teilnehmen.

Die daraus resultierenden Kennzeichnungen sind folgende:

Information zur Barrierefreiheit

©Quelle: Constantin Foltin | TMN!

Der Betrieb hat sich mit dem Thema Barrierefreiheit befasst und wurde von einem externen geschulten Prüfer besucht. Im Rahmen der Zertifizierung hat sich mindestens ein Mitarbeiter an einer Online- oder Präsenzschulung fortgebildet. Es liegen verlässliche Informationen bezüglich der spezifischen Bedürfnisse für Menschen mit Einschränkungen vor.

Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei

©Quelle: Constantin Foltin | TMN!

Zusätzlich zu den Bedingungen der Informationsstufe hat die Erhebung des Betriebes ergeben, dass für mindestens eine Personengruppe (bspw. Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, gehörlose Menschen oder blinde Menschen) das Angebot teilweise barrierefrei ist. Dass nicht alle Kriterien erfüllt wurden, zeigt das kleine „i“.

Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei

©Quelle: Constantin Foltin | TMN!

Die Qualitätskriterien für die dargestellte Personengruppe sind vollständig erfüllt. Das bedeutet das Angebot ist für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei.

Tiefergehende Informationen zu den Anforderungen des Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystems Reisen für Alle erhalten Sie auch auf der Webseite www.reisen-fuer-alle.de

 

Ansprechpartner bei der TMN:

Mylena Rinker
Qualitätsmanagerin
Reisen für Alle
Telefon: +49 (0) 511 / 27048835
E-Mail: rinker@tourismusniedersachsen.de

 

 

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