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Abschaffung des besonderen Meldescheins

©Quelle: pixabay

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Mit den Beratungen und Beschlüssen im Deutschen Bundestag ist im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen, das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

  • Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat zur Einordnung und Bewertung ein Rechtsgutachten beauftragt. Dort werden insbesondere die Aspekte Tourismusfinanzierung, Statistik und Diskriminierungsverbot untersucht.

Der DTV fordert vom Deutschen Bundestag, dass für die Umsetzung des Gesetzes eine angemessene Übergangszeit vorgesehen wird, da sich zahlreiche Kommunalsatzungen auf das Bundesmeldegesetz beziehen. Sollten kommunale Satzungen Verweisungen in das Bundesmeldegesetz aufweisen, die nach der Gesetzesänderung nicht mehr aktuell sind, muss die jeweilige kommunale Kur- und Tourismusabgabesatzung geändert werden. Als problematisch am vorliegenden Gesetzentwurf betrachtet der DTV darüber hinaus die vorgesehene Unterscheidung von deutschen und nicht-deutschen Gästen.

FAQs zum Meldeschein

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auf den Seiten des DTV: https://www.deutschertourismusverband.de/themen/politik/buerokratieabbau



Autorin: Frederike Loeck
TourismusMarkting Niedersachsen GmbH
Kommunikationsmanagerin
E-Mail: loeck@tourismusniedersachsen.de
Telefon: 051127048847
Kategorien:
Branchennews


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