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EU-Regionalförderung: Neue Regeln für nächste Finanzperiode vereinbart

©Quelle: DTV

EU-Parlament und Rat haben sich gestern auf die neue Rahmenverordnung für die EU-Regionalförderung ab 2021 geeinigt.

Die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Kofinanzierungssätze konnte teilweise abgewendet werden: Es bleibt bei 85% (statt wie vorgesehen 70%) für schwächer entwickelte Regionen, bei Übergangsregionen liegt der Satz künftig bei 60% (statt wie geplant 55 %).

Es gibt künftig zudem die Möglichkeit für die temporäre Heraufsetzung der Kofinanzierungssätze (bei außergewöhnlichem Bedarf wie z.B. infolge der Corona-Pandemie). Außerdem soll die Flexibilität zwischen den Fonds erhöht werden.

Der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung soll künftig reduziert werden, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der einzureichenden Unterlagen u.a. für die Partnerschaftsabkommen und die operationalen Programme.

Damit wurden mehrere Erwartungen des DTV an die künftige EU-Förderpolitik erfüllt.

Die Regeln sollen Anfang 2021 formell verabschiedet werden, die Berechnungsgrundlagen gelten aber ab dem 1. Januar 2021 (ggf. rückwirkend). Weitere Details der informellen Vereinbarung sind noch nicht bekannt.

Hier gelangen Sie zur >> Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

 



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