Laut Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 sollen Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.
Die Laufzeit der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist auf die Dauer der Schließung, d. h. bis 30.11.2020 angelegt. Das Volumen der Hilfen beträgt insgesamt 10 Mrd. Euro und wird aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme (knapp 25 Mrd. Euro) vorgesehen sind.
Im Folgenden finden Sie zwei Links zu den Erklärungen von BMWi und BMF. Außerdem finden Sie einen Link zu FAQ des BMF zu den Novemberhilfen.
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