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Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes

Urheber: DTV

Laut Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 sollen Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.

Die Laufzeit der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist auf die Dauer der Schließung, d. h. bis 30.11.2020 angelegt. Das Volumen der Hilfen beträgt insgesamt 10 Mrd. Euro und wird aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme (knapp 25 Mrd. Euro) vorgesehen sind.

Im Folgenden finden Sie zwei Links zu den Erklärungen von BMWi und BMF. Außerdem finden Sie einen Link zu FAQ des BMF zu den Novemberhilfen.

Info BMWi

Info BMF

FAQ Novemberhilfen

 

Ansprechpartnerin:

Deutscher Tourismusverband e. V.
Huberta Sasse
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel. +49 (0) 30 / 856 215-121
E-Mail: presse@deutschertourismusverband.de



TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Kommunikations- und Eventmanagerin
E-Mail: deichmann@tourismusniedersachsen.de
BEITRAG VOM:
9. November 2020

Kategorien:
Corona


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