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Hochwertige Bilder für Gastgeber und Destinationen: Generelles & Rechtliches

Fotomotive müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Einerseits müssen sie zur Region und dem eigenen Unternehmen passen, andererseits zu den Bedürfnissen der eigenen Zielgruppe(n). Darüber hinaus sind generelle Qualitätsanforderungen an Fotos zu berücksichtigen. Nicht zu vergessen: die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Panoramafreiheit, Model Release und Nutzungsrechte.

Ästhetische und inhaltliche Anforderungen an Fotos

Was bedeutet „passend zu den Werten Niedersachsens“?

  • spontan & unkompliziert: Der Bildstil ist spontan und ungezwungen, niemals gestellt oder inszeniert. Zeigen Sie deshalb natürliche Menschen und weite Landschaften in dynamischen und auch gern extremen Perspektiven.
  • dynamisch & voller Ausdruck: Zeigen Sie eindeutige Emotionen. Vermeiden Sie Klischees und zeigen Sie Vielfalt und Unerwartetes.
  • persönlich & echt: Setzen Sie auf authentisch wirkende Protagonisten. Dokumentieren Sie deren Erlebnisse und positiven Gefühle – unmittelbar ungestellt, wie in einem Reisetagebuch. Der Fotograf ist Teil der Szene, es braucht also keinen aufwendigen Setbau, keine gestellten Szenen, keine Studiofotografie.
  • traditionell & modern: Zeigen Sie moderne Wohn-Standards, höchste Hygiene-Maßnahmen, gelebte Qualität und gepflegte Traditionen. Das bedeutet für Ihre Bildwelt, dass in den Motiven stets gepflegte Unterkünfte, moderne Technologien und gute Services zu sehen sind.

Was bedeutet „passend zu den Bedürfnissen der eigenen Zielgruppe(n)?

Die individuellen Bedürfnisse der vier Zielgruppen in Niedersachsen finden sich im separaten Content-Guide der TMN (wird in Kürze hier verlinkt). In diesem erhalten Sie ergänzende Hinweise zu jeweils passenden zielgruppenspezifischen Inhalten und Motiven für Ihre Fotos.

Was bedeutet „passend zu generellen Qualitätsanforderungen an Fotos“?

Fotos, welche im Tourismussektor eingesetzt werden, sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • ein attraktives Motiv, welches positive Emotionen hervorruft,
  • ein spannender Ausschnitt bzw. eine spannende Perspektive,
  • eine gute Beleuchtung und passende Farben.

Orientieren Sie sich für die Bildästhetik Ihrer eigenen Motive gerne an den Vorgaben der TMN für Fotografen:

  • freundlich weiche Lichtstimmung
  • warmer, leicht glänzend goldener Unterton, wobei die „frische Luft des Nordens“ noch spürbar bleibt
  • brillante, ausdrucksstarke aber natürliche Farben
  • gezielter Einsatz von Lichtpunkten und Gegenlicht
  • idealerweise keine künstliche Lichtquelle/Ausleuchtung. Die Bilder sollen wie bei natürlichem Licht aufgenommen wirken.
  • Nachtaufnahmen: atmosphärisch, beeindruckend. Farben abgedunkelt aber weiterhin brillant.

Perspektiven:

  • dynamische, aktive Perspektiven
  • gezielte Schärfe auf einen Fixpunkt (ruhiger, klarer und schnell erfassbarer Bildaufbau)
  • unerwartete Blickwinkel:
    • Hands-on-Acting: Der Fotograf ist Teil der Szenerie.
    • Drohnenaufnahmen: in direkten Top-View-Perspektiven
    • Details- aber auch Makro-Aufnahmen bis hin zur Abstrahierung von Oberflächen für spezielle Einsatzgebiete

Für Image- und Pressefotos sind stets professionelle Content-Produzenten, Fotografen, zu nutzen. Für Motive, die in Social Media eingesetzt werden, passen teilweise auch selbstproduzierte Fotos – welche allerdings dennoch den oben genannten Anforderungen entsprechen sollten. Eine Auswahl an Best Practice-Fotos unterschiedlicher Kategorien finden Sie am Ende des Beitrages.

Rechtliche Anforderungen an Fotos

Folgende Aspekte sollten bereits vor einem Fotoshooting geklärt sein:

  • Darf ich das gewünschte Motiv überhaupt abbilden?
    Panoramafreiheit

    Die Panoramafreiheit beruht auf dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), § 59: Werke an öffentlichen Plätzen. Das Gesetz lautet wie folgt:
    (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
    (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

    Das bedeutet: An sich sind Kunstwerke sowie Bauwerke urheberrechtlich geschützt. Entsprechend würde ein Fotograf während der Schutzdauer eine Erlaubnis des Rechteinhabers – des Architekten oder Künstlers – benötigen. Die Panoramafreiheit schafft hierfür eine Ausnahmeregelung: Fotos von Kunstwerken sowie Außenaufnahmen von Gebäuden, die von einem öffentlich und der Allgemeinheit zugänglichen Ort gemacht werden, sind hierdurch prinzipiell erlaubt.

  • Darf ich die gewünschten Menschen überhaupt abbilden?

    Model Release

    Ein Model Release ist ein Modelvertrag. Dieser regelt, dass die abgebildete Person der Aufnahme und Veröffentlichung des produzierten Fotos zustimmt. Ist die abgebildete Person minderjährig, sind ihre gesetzlichen Vertreter Vertragspartner.
    Der Model Release beinhaltet folgende Unterteile:

    • erlaubte Nutzungsarten des Fotos,
    • Dauer der Rechteeinräumung,
    • Angaben zur Nennung der abgebildeten Person (erlaubt, erforderlich)
    • Vergütung der abgebildeten Person.
  • Darf ich die produzierten Fotos überhaupt weiternutzen und wie?
    CC-Lizenzen

    Die Creative-Commons-Lizenzen eignen sich sehr gut dazu festzulegen, wie die späteren Motive genutzt werden dürfen. Muss der Urheber genannt werden? Dürfen sie auch kommerziell eingesetzt werden? Dürfen sie bearbeitet werden? Die TMN empfiehlt, …

    • minimal die CC-Lizenz CC BY (Nennung des Urhebers ist verpflichtend) zu verwenden.
    • In Ausnahmefällen sind auch die Lizenzen CC BY-SA (Nennung des Urhebers ist verpflichtend, Veröffentlichung neu entwickelter Daten unter der gleichen Lizenz)
    • sowie CC BY-ND (Nennung des Urhebers ist verpflichtend. Die Daten dürfen nicht verändert werden.) sinnvoll.

=> Die TMN stellt Ihnen unterstützend einen allgemeingültigen Einkaufsvertrag für Bild-, Ton- und Videomaterial basierend auf dem Creative-Commons-Lizenzmodell zur Verfügung, den Sie für den Vertragsabschluss mit einem Fotografen/Content-Produzenten nutzen können.
Außerdem stellt Ihnen die TMN ein allgemeingültiges Musterformular zur Creative-Commons-Rechteübertragung/-einräumung zur Verfügung, welches sie nutzen können, um Ihre Mediendaten auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend gibt es noch ein TMN-spezifisches Musterformular zur automatisierten Multimedia-Freigabe und Creative-Commons-Rechteübertragung/-einräumung über den Niedersachsen Hub der TMN.

Sobald diese Formulare vorliegen, werden wir Sie darüber informieren und diese hier verlinken.

Wie landen Ihre Fotos im Niedersachsen Hub?

Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH nutzt zukünftig ein sogenanntes Digital Asset Management (DAM). Dieses ist gleichzusetzen mit einer Datenbank für Fotos, Videos, Infografiken. Das Digital Asset Management ist eine Erweiterung des Systems auf dem der Niedersachsen Hub, die zentrale Datenbank aller touristischen Daten in Niedersachsen, aufbaut. Datensätze in diesem Niedersachsen Hub – wie beispielsweise die POI-Daten einer Unterkunft oder eines gastronomischen Betriebes – können direkt und nahtlos mit Bildern aus dem DAM verknüpft werden.

Die Daten innerhalb des Niedersachsen Hubs können entsprechend ihrer Aufbereitung, dem gemeinsamen Standard und ausgehend von ihren Nutzungsrechten nicht nur innerhalb von Niedersachsen, sondern ebenso landesweit und sogar international genutzt werden. Ihre Daten inklusive Ihrer Fotos können hierdurch deutlich mehr Reichweite und Aufmerksamkeit generieren.

Wie aber gelangen Ihre eigenen Fotos in diese niedersachsenweite Datenbank? Pflegen Sie Ihre eigenen Daten (POI-Daten, Fotos, Videos…) in die jeweilige zugehörige regionale Datenbank ein, landen Ihre Inhalte automatisch ebenso im Niedersachsen Hub. Teilweise übernimmt auch die regionale DMO die Pflege Ihrer Daten, sodass Sie selbst hierfür gar nichts tun müssen.

Wichtig ist jedoch, dass jeweils die Rechte der eingepflegten Fotomotive geklärt sind.

Dürfen diese durch andere Unternehmen und auch kommerziell genutzt werden? Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, kontaktieren Sie am besten den Fotografen Ihrer Motive, um dies zu klären bzw. eventuell die bestehenden Rechte noch zu erweitern.


Best Practice zur Orientierung

Beispiel-Fotos Radfahren:

TMN / Peter Hamel

TMN / Maruba b.V. Sports Publishers

Beispiel-Fotos Natur:

TMN / Markus Balkow

TMN / Sabine Braun

Beispiel-Fotos Stadt/Kultur:

phaeno / Nina Stiller

TMN / Rolf Schecker

Beispiel-Fotos Unterkünfte:

Hotel Inselloft Norderney

Hotel Seesteg Norderney

Beispiel-Fotos regionale Produkte:

Hotel Inselloft Norderney

TMN / Peter Hamel



TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Manager Daten und Digitalisierung
E-Mail: foltin@tourismusniedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 27 04 88 48
Kategorien:
Partner · Wissensvermittlung


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