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Tourismusförderung 2024 in Niedersachsen

©Quelle: TMN/Markus Tiemann

Zwei Richtlinien fördern die touristische Entwicklung und die Entwicklung touristischer Projekte im Land Niedersachsen:

Richtlinie touristische Projekte

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Innovative Marketingprojekte
  • Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote
  • Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen
  • Besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse
  • Zuschuss bis zu 100.000 Euro pro Projekt

Bitte beachten! Stichtag für Anträge ist der 30. April 2024.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick

 

Tourismusförderrichtlinie – „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“

Wer als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen möchte, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen
  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
  • Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/#gutzuwissen

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

 



TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Kommunikations- und Eventmanagerin
E-Mail: deichmann@tourismusniedersachsen.de
Kategorien:
Branchennews


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