Zwei Richtlinien fördern die touristische Entwicklung und die Entwicklung touristischer Projekte im Land Niedersachsen:
Richtlinie touristische Projekte
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“
Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Bitte beachten! Stichtag für Anträge ist der 30. April 2024.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Tourismusförderrichtlinie – „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“
Wer als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen möchte, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.
Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.